Der Konzernvorstand von Volkswagen hat sich dazu bereit erklärt, bei den Bonuszahlungen für die Topmanager Reduktionen zu akzeptieren. Nach längeren Diskussionen stimmt mit dem Vorstand dem Aufsichtsrat überein, „dass angesichts der aktuellen Lage des Unternehmens ein Zeichen auch bei der Vorstandsvergütung gesetzt werden muss“. Wie hoch die Reduktionen sein sollen, darüber ist bisher nichts bekannt. Vor allem die Arbeitnehmervertreter und das Land Niedersachsen forderten im Aufsichtsratspräsidium von VW deutliche Kürzungen der Bonuszahlungen.
Vor knapp einer Woche wurde Markus Mai auf der Sitzung der Vertreterversammlung in Mainz zum Präsidenten der ersten Pflegekammer in Deutschland in Rheinland Pfalz gewählt.
Die Vertreterversammlung wählte für den Posten als Vizepräsident Sandra Postel sowie sieben weitere Vorstandsmitglieder der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer.
Der Vorstand muss nach Vorgaben der Landespflegekammer aus bis zu sieben weiteren Mitgliedern bestehen. Die sieben Positionen wurden mit Personen aus den drei Pflegeberufen besetzt.
Nach Martin Blessing ist nun Martin Zielke der neue Commerzbank-Vorstandschef. Nach viermonatiger Suche wurde am Sonntag Zielke als neuer Vorstandsvorsitzender ausgewählt und zwei neue Vorstandsmitglieder, darunter die 45-jährige, zweifache Mutter und promovierte Betriebswirtin, Bettina Orlopp berufen. Am 1.Mai fängt der 53 Jahre alte Zielke in seiner neuen Position an, nachdem Blessing abgelehnt hatte seinen bis Oktober 2016 bestehenden Vertrag zu verlängern.
Die vermutlich interessanteste Erkenntnis einer neuen Statistik über die Spitzenverdiener des Jahres 2014 unter den Managern in Dax, M-Dax und S-Dax, über welche das Magazin „Capital“ als erstes berichtete, ist, dass nicht die größten Unternehmen ihren Chefs partout am meisten zahlen. Mehr als ein Drittel der bestbezahlten Vorstände ist für die Leitung eines Konzerns zuständig, welcher kein Dax-Konzern ist.
Wenn ein Arbeitnehmer unter Verdacht steht mehr Zeit für privates Internet-Surfen zu nutzen anstatt zu arbeiten, darf der Arbeitgeber dessen Browserverlauf kontrollieren. Es gehe dabei zwar auch um die Auswertung personenbezogener Daten, aber wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag dem 12.02.2016 entschied, sei die Kontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig. Zudem bestehe kein Beweisverwertungsverbot.